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   RG, 27.11.1903 - Rep. VII. 278/03   

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https://dejure.org/1903,216
RG, 27.11.1903 - Rep. VII. 278/03 (https://dejure.org/1903,216)
RG, Entscheidung vom 27.11.1903 - Rep. VII. 278/03 (https://dejure.org/1903,216)
RG, Entscheidung vom 27. November 1903 - Rep. VII. 278/03 (https://dejure.org/1903,216)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung im Konkurse

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 11
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93

    Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel

    Vielmehr ist der Begriff der Bedingung gemäß dem Zweck der Vorschrift weit auszulegen und kann auch gesetzliche Voraussetzungen für das Entstehen einer Forderung umfassen (RGZ 58, 11; BGH, Urt. v. 6. November 1989 - II ZR 62/89, ZIP 1990, 53, 55; Jaeger/Lent aaO. § 54 Rdn. 9; Kuhn/Uhlenbruck § 54 Rdn. 5).
  • FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Kindergeld; Kindergeldanspruch zugunsten des

    Mit Urteil vom 23.01.2004 (Az. VII 278/2003) hob das Finanzgericht Nürnberg den Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes an die Stadt A -Jugendamt- vom 01.04.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.08.2003 ab April 2003 auf, weil die beklagte Behörde bei der Ermessensausübung nicht alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hatte.

    Weiter ist er berechtigt, im Falle der Verweigerung der Herausgabe des Kindes durch die Mutter zur notwendigen Umsetzung der ihm übertragenen Teilbereiche der elterlichen Sorge erforderlichenfalls die Hilfe der polizeilichen Vollzugsorgane in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Finanzgerichts Nürnberg, VII. Senat vom 23.10.2004, Az. VII 278/2003).

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Unter § 67 KO fallen nicht nur rechtsgeschäftlich,sondern auch gesetzlich bedingte Forderungen (Urteil des RG vom 27. November 1903 VII 278/03, RGZ 58, 11); selbst ein im ganzen aufschiebend bedingtes Schuldverhältnis reicht aus (Urteil des RG vom 4. Oktober 1904 II 58/04, RGZ 59, 53 [57]).
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